Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 18.06.2008 die Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Nördlich der Stadtsäge" gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

Im Geltungsbereich werden eine max. Grundflächenzahl und eine max. überbaubare Grundfläche festgelegt und die Baugrenze etwas ausgedehnt, um den Bauwerbern mehr Gestaltungsspielraum einzuräumen. Das Verfahren wurde entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches mit der frühzeitigen Trägerbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) eingeleitet.

Der Stadtrat befasste sich in seiner Sitzung am 25.09.2008 mit den vorgebrachten Einwendungen und billigte den Bebauungsplan samt Begründung mit der Maßgabe der Einarbeitung der sich ergebenden Ergänzungen. Der geänderte Bebauungsplan und die Begründung werden zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Sie können in der Zeit vom 14.11.2008 mit 30.12.2008 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden. Umweltbezogene Informationen liegen nicht vor, da es sich um eine teils bebaute innerstädtische Fläche handelt. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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