In seiner Sitzung am 13.10.2008 beschloss der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Südendstraße/ Trifthofstraße/ Bahnlinie München-GAP", zwischen der Trifthofstraße und Oberammergauer Straße bezüglich der Festsetzungen für die Baugrenze auf dem Grundstück, Fl.Nr. 1060/13, Oberammergauer Straße 44, zu ändern. Die Baugrenze soll nach Westen, zur Hans-Glück-Straße hin, erweitert werden, um eine Wohneinheit für die eigene Familie anbauen zu können.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 08.12.2008 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rat-haus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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