Für das Gebiet „Huosiring / Parchetwiesen" besteht seit Mai 1990 eine rechtskräftige Ortsabrundungssatzung. Die Satzung wurde bereits mehrfach geändert - letztmalig in der Fassung vom 10.07.2006.

In seiner Sitzung vom 10.11.2008 beschloss nun der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB auf Antrag eines Bauherren diese Satzung dahingehend zu ändern, dass die Baugrenze auf Fl.Nr. 3258/8 für ein Zweifamilienhaus nach Süden verschoben und nahe der Erschließungsstraße Bauflächen für jeweils eine Doppelgarage mit Nebenräumen ausgewiesen wird. Nach § 34 Absatz 6 BauGB ist zur Änderung dieser Satzung das vereinfachte Verfahren des § 13 BauGB anzuwenden.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Den von der Satzung betroffenen Grundeigentümern und Nachbarn wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 BauGB gegeben. Bedenken oder Anregungen zur geplanten Satzung sind bis spätestens 16.01.2009 bei der Stadt Weilheim i.OB einzureichen. Der Entwurf der Änderungssatzung kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 201 oder 202, eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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Weilheim zieht an