Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 18.06.2008 die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Obere Stadt II" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich liegt zwischen der Pütrichstraße und dem Rathausplatz.

Das Verfahren wurde entsprechend den Vorschriften des § 13 a des Baugesetzbuches (Bebauungsplan der Innenentwicklung) mit der Trägerbeteiligung und der Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet. Der Stadtrat befasste sich in seiner Sitzung am 20.11.2008 mit den vorgebrachten Einwendungen und billigte den Bebauungsplan samt Begründung mit der Maßgabe der Einarbeitung der sich ergebenden Ergänzungen.

Der geänderte Bebauungsplan und die Begründung werden nun nochmals zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Sie können in der Zeit vom 29.12.2008 mit 06.02.2009 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an