In seiner Sitzung am 19.01.2009 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Spitzbreiten" - zwischen der Hechenbergstraße und Feichtlstraße - bezüglich der Festsetzungen über Baugrenzen für das Grundstück Fl.Nr. 1560/27, Feichtlstraße 5, zu ändern. Danach sollen für das bestehende Gebäude Feichtlstraße 5 - zu dessen Erhalt - Baugrenzen festgesetzt werden. An der Nordostseite des Grundstückes wird zusätzlich eine Baugrenze für ein Einzelhaus mit Garagen ausgewiesen. Die Restfläche des Grundstückes bleibt - wie der alte Teilbaulinienplan vorsah - von einer Bebauung freigehalten.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 03.04.2009 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister