In seiner Sitzung am 29.01.2009 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Ledererstraße/ Herzog-Albrecht-Platz/ Pöltnerstraße" einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.

Vom Geltungsbereich werden nach dem anliegenden Lageplan des Stadtbauamts vom 13.01.2009 folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen erfasst: Fl.Nrn. 144, 145, 146, 147, 148, 149, 172, 173, 173/2, 176, 177 und 178, Gemarkung Weilheim i.OB.

Das Gebiet wird - wie im Flächennutzungsplan dargestellt - als „Besonderes Wohngebiet" im Sinne von § 4 a BauNVO festgesetzt. Beim Plangebiet handelt es sich um einen bebauten, innerstädtischen Bereich, der im Rahmen der Bauleitplanung weiter entwickelt werden soll. Es handelt sich daher um eine Maßnahme der Innenentwicklung, so dass der Bebauungsplan nach den beschleunigten Verfahrensvorschriften des § 13 a BauGB aufgestellt wird. Gemäß § 13 a Abs. 3 BauGB wird hiermit bekannt gegeben, dass

  1. der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) nach den Vorschriften des § 13 BauGB aufgestellt werden soll und
  2. sich die Öffentlichkeit im Rathaus, Stadtbauamt, 2. Stock, Zimmer Nr. 202, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann und ihr im weiteren Verfahren im Rahmen einer öffentlichen Planauslegung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Auf die im anschließenden Verfahren erfolgenden Bekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Weilheim i.OB ist diesbezüglich zu achten.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses. Sobald dem Stadtrat ein konkreter Entwurf vorlag, wird die Öffentlichkeit über das Amtsblatt am weiteren Verfahren beteiligt.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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