BEKANNTMACHUNG

über die nach dem Abmarkungsgesetz in der Neufassung vom 06.08.1981 vorgesehene Flurbesichtigung und Grenzbegehung für den nordöstlichen Teil der Gemeindeflur Weilheim von der Ammer bei Wielenbach über das Anwesen Schörghof, Weiler Steinberg, Farchenbichl bis zur Staatsstraße 2064 nach Seeshaupt.

  • Termin: Mittwoch, 01. April 2009, 7.30 Uhr
  • Treffpunkt: Weilheimer Rathaus (Parkplatz)
  • 08.00Uhr - Eintreffen an der Flurgrenze Wielenbach im Verlauf des
     öffentlichen Feld- und Waldweges nördlich von Unterhausen;
     Treffpunkt mit den Vertretern der Gemeinde Wielenbach
  • 11.30 Uhr - Eintreffen an der Flurgrenze Magnetsried/ Seeshaupt östlich des Weiler Steinberg; Treffpunkt mit den Vertretern der Gemeinde Seeshaupt.
  • 14.00 Uhr - Eintreffen am Zielpunkt Staatsstraße 2064 nach Seeshaupt westlich von Magnetstried.

Die zuständigen Vertreter und die Feldgeschworenen der Gemeinden Wielenbach, Seeshaupt und der Stadt Weilheim i.OB sowie die Eigentümer der an die Gemeindegrenzen anliegenden Grundstücke werden hiermit zur Begehung ihrer Flurgrenzen eingeladen und zugleich gebeten, bis zum Grenzbegehungstermin sämtliche Grenzzeichen freizulegen.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Weitere Informationen beim Ordnungsamt, Telefon: 0881/682-510 /511 /512

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an