In seiner Sitzung am 25.09.2008 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Südlich des Eichenweges" - zwischen der Älblstraße und Römerstraße - einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.

Auf die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Amtsblatt Nr. 23 vom 06.10.2008 wird verwiesen. Ergänzend hierzu wird bekannt gegeben, dass das Plangebiet nicht wie ursprünglich vorgesehen als reines Wohngebiet, sondern als allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen wird.

Da es sich um ein bebautes, innerstädtisches Gelände handelt und keine umfangreiche Umweltprüfung erforderlich sein wird, wird das Verfahren nach § 4 a Abs. 2 BauGB durchgeführt. Danach erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Fachbehörden (dem sog. Scoping nach § 4 Abs. 1 BauGB).

Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 08.05.2009 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Bauleitplanung zugestimmt wird. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Planung der Öffentlichkeit möglichst frühzeitig vorzustellen. Hierzu findet am Donnerstag, 16.04.2009, 18.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Anhörung statt bei der die Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes im Einzelnen erläutert werden. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen. Der Planentwurf kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Die Sachbearbeiter im Stadtbauamt stehen auch hierbei für Fragen zur Verfügung.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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