In seiner Sitzung vom 14.07.2008 hat der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Alpenstraße/Heseloherstraße" - die Grundstücke Fl.Nr. 370 und 370/1 betreffend - eingeleitet.

Die bisher als Allgemeines Wohngebiet dargestellten Grundstücke sollen künftig als Mischgebiet nach § 6 BauNVO - ausgewiesen werden. Das nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene Änderungsverfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Vorgebrachte Einwendungen wurden abgewogen. Der Stadtrat hat diese 29. Änderung des Flächennutzungsplanes samt Begründung in seiner Sitzung am 29.01.2009 festgestellt. Das Landratsamt Weilheim-Schongau hat die Änderung mit Bescheid vom 27.03.2009 Az. 610-2; Sg. 40 Nr. 211, ohne Einschränkung genehmigt.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Alpenstraße / Heseloherstraße" in der Fassung vom 13.10.2008 verbindlich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes samt Begründung kann bei der Stadt Weilheim i.OB, Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202 (Stadtbauamt), während der allgemeinen Dienststunden des Stadtbauamtes eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 215 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BauGB eine Verletzung von den in § 214 BauGB genannten Verfahrens- oder Formvorschriften - dies sind Vorschriften über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, Vorschriften über die Begründung sowie den Umweltbericht zum Flächennutzungsplan sowie Vorschriften bezüglich der Beschlussfassung und des Genehmigungsverfahrens -, Vorschriften über das Entwicklungsgebot und Mängel des Abwägungsvorganges, unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung dieser Flächennutzungsplanänderung schriftlich gegenüber der Stadt Weilheim i.OB geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist dabei darzulegen.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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