Bereits in seiner Sitzung am 09.02.2009 beschloss der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Alte Münchener Straße / Bahnlinie München- GAP" bezüglich der Festsetzungen über Wintergärten bzw. Anbauten zu ändern.

Mit dieser Änderung soll auch für das Grundstück Fl.Nr. 611/10, Ringstraße 4, eine zusätzliche Garagenfläche an der Südgrenze ausgewiesen werden. Im Plangebiet sollen künftig bis zu einer Tiefe von max. 2,50 m über die Baugrenzen hinaus eingeschossige Anbauten wie überdachte Pergolen oder Wintergärten in leichter Holz-Glas- oder Metall-Glas-Konstruktion zugelassen werden. Die Wandhöhe wird für diese Anbauten mit 2,40 m, gemessen von Oberkannte Fertigfußboden bis zur Schnittkannte Außenwand/Dachaußenhaut an der Traufseite, festgelegt. Die Abstandsflächen nach Bayer. Bauordnung sind einzuhalten.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 29.05.2009 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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