Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 25.09.2008 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Südlich des Eichenweges" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt südlich des Eichenweges; zwischen der Älblstraße und der Römerstraße.

Das Verfahren wurde entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 und 2 BauGB) und der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) eingeleitet.

Der Stadtrat befasste sich in seiner Sitzung am 30.07.2009 mit den vorgebrachten Einwendungen und billigte den Bebauungsplan samt Begründung mit der Maßgabe der Einarbeitung der sich ergebenden Ergänzungen. Umweltrechtliche Belange lagen für dieses Baugebiet nicht vor.

Der geänderte Bebauungsplan und die Begründung werden nun zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Die Unterlagen können in der Zeit vom

15.09.2009 bis 19.10.2009

im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 201 oder 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann erneut Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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