Das Finanzamt Weilheim-Schongau (Bodenschätzung) teilt mit Schreiben vom 20.08.2010, eingegangen bei der Stadt am 30.08.2010, mit, dass in der Stadt Weilheim i.OB in der Gemarkung Weilheim ab 30.08.2010 ein Feldvergleich zur Feststellung und Einmessung der Veränderungen landwirtschaftlicher Flächen hinsichtlich ihrer Ertragsfähigkeit und der Nutzungs-arten nach dem Bodenschätzungsgesetz durchgeführt (§ 11 BodSchätzG) wird.

Zielsetzung ist ein möglichst aktueller Stand des Liegenschaftskatasters und der land- und forstwirtschaftlichen Bewertungsgrundlagen. Mit der Durchführung der Außendienstarbeiten wurden der amtl. landw. Sachverständige und der vermessungstechnische Beamte des Finanzamts, sowie ehrenamtliche Bodenschätzer beauftragt. Nach § 15 BodSchätzG sind zum Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachtete Maßnahmen (Einmessungen, Bohrungen, Hufgrabungen) jederzeit von den Grundstückseigentümern bzw. den Nutzungsberechtigten zuzulassen.

Eine gesonderte Benachrichtigung der einzelnen Grundstückseigentümer erfolgt nicht. Die Stadtverwaltung wird deshalb gebeten, dieses Schreiben in ortsüblicher Weise bekannt zu geben. Nach Abschluss der Arbeiten können die betroffenen Grundstückseigentümer die Ergebnisse einsehen (wird gesondert bekannt gegeben).

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an