BEKANNTMACHUNG

Die Stadt Weilheim i.OB erlässt auf Grund der §§ 14 Abs. 1, 16 und 17 Abs. 1 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bek. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2008 (BGBl. I S. 2586) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i.d.F. der Bek. vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2007 (GVBl. S. 958) folgende in der Sitzung des Stadtrates am 24.09.2009 beschlossene

SATZUNG

zur Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über eine Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet „Fischerried - Ost", ganz oder teilweise die Grundstücke

Fl.Nr. 2917 und 2917/3, Gemarkung Weilheim i.OB umfassend.
Die Lage der Grundstücke ergibt sich aus dem umseitig abgedruckten Lageplan des Stadtbauamtes vom 15.09.2009.

§ 1 Verlängerung der Veränderungssperre

1) Die Geltungsdauer der mit Satzung vom 01.10.2007, bekannt gemacht am
05.10.2007, erlassenen Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungs-
planes „Fischerried - Ost" wird um ein Jahr verlängert.

2) Die Jahresfrist beginnt mit Ablauf der bisherigen Veränderungssperre zu laufen.

§ 2 In- und Außerkrafttreten

1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

2) Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich ein Bebauungs- plan in Kraft tritt, spätestens jedoch ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten.

Stadt Weilheim i.OB, 25.09.2009

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an