In seiner Sitzung am 30.04.2009 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB den Bebauungsplan für das Gebiet „Geisenhofergelände" entlang der Münchener Straße in Bezug auf das mittlere Baufeld nochmals zu überarbeiten und ein entsprechendes Änderungsverfahren nach den Vorschriften des § 13 BauGB einzuleiten.

Vom Geltungsbereich werden nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 20.04.2009 folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen erfasst:

Änderungsbereich: Fl.Nr. 2815-Teilfläche, 2815/1, 2815/2-Teilfläche, 2816, 2818/2 und 2819/2, alle Gemarkung Weilheim i.OB.

Das Gebiet bleibt - wie bisher - als Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO festgesetzt.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Da es sich um ein bebautes, innerstädtisches Gelände handelt, durch den ursprünglichen Bebauungsplan bereits umfangreiches Baurecht besteht, welches nicht wesentlich geändert wird, und keine Umweltprüfung erforderlich ist, wird das Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Beteiligung der Fachbehörden (dem sog. Scoping nach § 4 Abs. 1 BauGB) wird daher abgesehen. Die Fachbehörden und die Öffentlichkeit werden hiermit gleichzeitig unterrichtet.

Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 30.10.2009 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Bauleitplanung zugestimmt wird.

Der Planentwurf kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Planung Jedermann erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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