BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 30.03.2009 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Pöltnerstraße / Augsburger Straße“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches aufzustellen. Gleichzeitig soll der Flächennutzungsplan für dieses Gebiet von bisheriger Mischgebietsnutzung in ein Besonderes Wohngebiet geändert werden. Auf das diesbezügliche Verfahren wird verwiesen. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt Nr. 08 am 20.04.2009.

Das nach dem Baugesetzbuch notwendige Verfahren wurde mit der frühzeitigen Beteiligung der Fachbehörden bereits eingeleitet. Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 21.12.2009 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Bauleitplanung zugestimmt wird.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Planung der Öffentlichkeit vorzustellen. Hierzu findet am Dienstag, 08.12.2009, 18.00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Anhörung statt bei der die Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes im Einzelnen erläutert werden. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen. Der Planentwurf kann auch während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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