In seiner Sitzung am 25.03.2010 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i. OB für das Gebiet „Marienplatz/ Kirchplatz/ Ledererstraße/ Kipfingergasse“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 198, 198/2, 199, 201, 202, 203, 205, 206, 207, 207/2, 208, 209 und 210, Gem. Weilheim i.OB. Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan des Stadtbauamtes vom 16.03.2010 schwarz umrandet dargestellt.

Die Flächen werden als „Besonderes Wohngebiet“ gemäß § 4a BauNVO festgesetzt. Zur Sicherung der Planungshoheit wird für das Bebauungsplangebiet gemäß §§ 14 und 16 BauGB eine Veränderungssperre erlassen (siehe hierzu gesonderte Bekanntmachung).

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses. Zur Erörterung im sog. „Scooping-Verfahren“ werden die Öffentlichkeit und die Fachbehörden gesondert eingeladen.

Stadt Weilheim i. OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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