In seiner Sitzung am 29.04.2010 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, den Flächennutzungsplan für das unten angegebene Gebiet zu ändern. Ebenso wurde beschlossen, für diesen Bereich einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.

Vom Geltungsbereich erfasst sind die im beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadtbauamtes vom 28.04.2010 schwarz umrandeten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen Fl.Nr. 2727/1, 2733/4, 2737, 2737/23, 2735, 2751, 2753/2, 2771, 2772, 2774, 2777/3, 2828/1, 2828/2, 2828/7 und 2828/8, Gemarkung Weilheim i.OB, zwischen der Bahnlinie München-GAP, der Münchener Straße und Bundesstraße B 2 im Norden von Weilheim i.OB. Sie sind im derzeitigen Flächennutzungsplan als Flächen für Gemeinbedarf, Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung „Kirche“, gemischt genutzte Baufläche, gewerbliche Bauflächen, Flächen für die Landwirtschaft, sonstige Grünflächen und Straßenverkehrsfläche (Staatsstraße) mit Begleitgrün ausgewiesen.

Um diese Flächen weiterhin in ihrem charakteristischen Landschaftsbild erhalten und fortentwickeln zu können, werden die Grundstücke insgesamt als „sonstiges Sondergebiet“ gemäß § 11 BauNVO als Flächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB, Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kirche“, sowie bestehende Wohnnutzung und Straßenverkehrsfläche (Staatsstraße) mit Begleitgrün, festgelegt.

Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses. Über die weiteren Verfahrensschritte zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden die Öffentlichkeit und die Fachbehörden nach den Vorschriften des Baugesetzbuches jeweils gesondert unterrichtet.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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