Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 29.04.2010 die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Branca-Grundstück und Toteismulden“ gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

Vom Geltungsbereich erfasst sind die im beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadtbauamtes vom 28.04.2010 schwarz umrandeten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen Fl.Nr. 2727/1, 2733/4, 2737, 2737/23, 2735, 2751, 2753/2, 2771, 2772, 2774, 2777/3, 2828/1, 2828/2, 2828/7 und 2828/8, Gemarkung Weilheim i.OB, zwischen der Bahnlinie München-GAP, der Münchener Straße und Bundesstraße B 2 im Norden von Weilheim i.OB. Sie sind im derzeitigen Flächennutzungsplan als Flächen für Gemeinbedarf, Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung „Kirche“, gemischt genutzte Baufläche, gewerbliche Bauflächen, Flächen für die Landwirtschaft, sonstige Grünflächen und Straßenverkehrsfläche (Staatsstraße) mit Begleitgrün ausgewiesen.

Um diese Flächen weiterhin in ihrem charakteristischen Landschaftsbild erhalten und fortentwickeln zu können, werden die Grundstücke insgesamt als „sonstiges Sondergebiet“ gemäß § 11 BauNVO als Flächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB, Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kirche“, sowie bestehende Wohnnutzung und Straßenverkehrsfläche (Staatsstraße) mit Begleitgrün, festgelegt.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB erfolgt hiermit die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses zu diesem Bauleitplan. Über die weiteren Verfahrensschritte zur Durchführung dieser Flächennutzungsplan-Änderung werden die Öffentlichkeit und die Fachbehörden nach den Vorschriften des Baugesetzbuches jeweils gesondert unterrichtet.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister