Die Stadt Weilheim i.OB hat im Jahr 2008 für das Gebiet “Tankenrain – Ost” eine Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB für die Grundstücke Fl.Nr. 4754-Tf., 4782, 4782/1-Tf. und 4769-Tf., Gemarkung Weilheim i.OB erlassen.

In seiner Sitzung am 29.04.2010 beschloss nun der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB diese Satzung geringfügig zu ändern. Inhalt der Änderung ist die Verlegung von Garagen bzw. Carports, die Zulassung einer Lärmschutzwand entlang der Staatsstraße und die geringfügige Änderung der Baugrenze um ca. 1 m wegen einem Wintergarten.
Nach § 35 Absatz 6 Satz 5 BauGB ist zur Aufstellung und auch Änderung einer derartigen Satzung das vereinfachte Verfahren des § 13 BauGB anzuwenden. Die Satzung liegt im Ortsteil „Tankenrain“ von Weilheim. Ihr Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegend abgedruckten Lageplan der Satzung. Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Den von der Satzung betroffenen Grundeigentümern und Nachbarn wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 BauGB gegeben. Bedenken oder Anregungen zur geplanten Änderung der Satzung sind bis spätestens 09.06.2010 bei der Stadt Weilheim i.OB einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nach diesem Termin bei der Stadt eingehen, unberücksichtigt bleiben. Der Änderungsentwurf der Satzung kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 201 oder 202, eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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Fax 0881 682-1199

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