In seiner Sitzung am 20.04.2010 beschloss der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Unterhausen Süd-Ost“ bezüglich der Festsetzungen über die Baugrenzen und Garagen sowie der Abstandsflächen nach BayBO in den Planbereichen „A“ zu ändern.

Bislang setzt der Bebauungsplan fest, dass in allen Planbereichen die Abstandsflächen nach BayBO einzuhalten sind. Dagegen wollte die Stadt in den Planbereichen „A“ Doppelhaushälften mit 80 m² Grundfläche bei max. 6,40 m Wandhöhe auf den relativ engen Grundstücken zulassen. Diese gewollte Bebauung führt in manchen Fällen dazu, dass die Mindestabstandsfläche um etwa 20 – 40 cm unterschritten wird. Mit der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes wird das ursprüngliche Planungsziel der Stadt klargestellt.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 09.06.2010 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rat-haus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden.

Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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