Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) on gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring).

Gemäß Art. 17 der FFH-RL erstellen die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre einen Bericht mit den wichtigsten Ergebnissen dieses Monitorings. Die Europäische Kommission bewertet auf der Grundlage dieser Berichte die Fortschritte bei der Verwirklichung in der Richtlinie genannter Ziele.

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten in Deutschland über eine einfache Stichprobe zu ermitteln und zu dokumentieren. Die Probeflächen werden zufällig aus den bayernweit bekannten Vorkommen der jeweiligen Schutzgüter ermittelt. Die Probeflächen können sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten liegen.

Zuständig für Kartierungen von Lebensraumtypen und Arten des Offenlands ist das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU). (Hinweis: Für Wald-Lebensraumtypen und –Arten ist die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) zuständig).

Im Gemeinde- bzw. Stadtgebiet befindet sich mindestens eine Probefläche der folgenden Amphibienarten (Offenland): Gelbbauchunke, Kreuzkröte, Wechselkröte, Laubfrosch, Knoblauchkröte, Moorfrosch, Kleiner Wasserfrosch. Diese Probeflächen sollen im Auftrag des LfU im Zeitraum April 2010 bis August 2011 untersucht werden. Die Untersuchungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihre Untere Naturschutzbehörde beim zuständigen Landratsamt bzw. bei der kreisfreien Stadt zur Verfügung.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an