In seiner Sitzung am 20.05.2010 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB den Flächennutzungsplan für das unten angegebene Gebiet zu ändern.

Ebenso wurde beschlossen für diesen Bereich einen Bebauungsplan nach § 2 Abs. 1 des BauGB aufzustellen. Vom Geltungsbereich erfasst ist das im beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadtbauamtes vom 01.06.2010 schwarz umrandete Grundstück Fl.Nr. 1430, Gemarkung Weilheim i.OB, an der B2, südlich der Butterbergalm, gelegen. Das Grundstück ist derzeit im Flächennutzungsplan als landwirtschaftlicher Hof und Nutzfläche dargestellt. Das Grundstück soll künftig als sonstiges Sondergebiet gemäß §11 Abs. 2 BauNVO dargestellt werden. Die Art und Nutzung definiert sich aus Wohnnutzung im bestehen Wohnhaus einschließlich Küche und Gemeinschaftsraum, sechs Schlafräumen, einem Mehrzweckraum, Sanitäranlagen für bis zu 20 Personen und einem dazugehörigen Gebetsraum, sowie Obstgarten / Streuobstwiese und Laubwald.

Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses. Über die weiteren Verfahrensschritte zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden die Öffentlichkeit und die Fachbehörden nach den Vorschriften des Baugesetzbuches jeweils gesondert unterrichtet.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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