In seiner öffentlichen Sitzung am 20.05.2010 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB den Bebauungsplan für das Gebiet „Nördlich der Deutenhausener Straße“ im westlichen Teilbereich, aufzuheben.

Vom Geltungsbereich ist nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 01.06.2010 eine Teilfläche der Fl.Nr. 2111, Gemarkung Weilheim i.OB mit ca. 7.900 m² betroffen. Die im derzeitigen Bebauungsplan als gewerbliche Baufläche festgelegte Grundstücksteilfläche wird nach Rechtskraft des angestrebten Aufhebungsverfahrens wieder gemäß ihrer derzeitigen tatsächlichen Nutzung als landwirtschaftliche Nutzfläche (Außenbereichslage) zu beurteilen sein. Auch im Entwurf zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes wird die Fläche wieder landwirtschaftlich dargestellt.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses.

Über die weiteren Verfahrensschritte im Sinne des Baugesetzbuches wird jeweils rechtzeitig durch öffentliche Bekanntmachung informiert. Der Planentwurf kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an