In seiner Sitzung am 24.06.2010 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB den Flächennutzungsplan für das unten angegebene Gebiet zu ändern. Ebenso wurde beschlossen für diesen Bereich einen Bebauungsplan nach § 2 Abs. 1 des BauGB aufzustellen.

Vom Geltungsbereich werden die im beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadtbauamtes vom 15.06.2010 schwarz umrandet dargestellten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen der Fl.Nr. 3351, 3352, 3338, 4834, 4836, 4837, 4838, 4839, 4840, 4841, 4842, 4843, 4844 (Teilfläche), 4844/2 und 4845, alle Gemarkung Weilheim i.OB, erfasst.

Die Grundstücke sollen künftig als sonstiges Sondergebiet gemäß §11 Abs. 2 BauNVO dargestellt werden. Die Art und Nutzung definiert sich aus Reiterhof mit Ställen und dazugehörigen Nebenanlagen, Wohnnutzung, Gaststätte, Beherbergungsbetrieb, Hauskapelle, Stellplätze auf Fl.Nr. 3351 (Teilfläche), 4841 (Teilfläche), 4843 (Teilfläche), Zufahrtsstraße mit Sichtdreiecken zur Staatsstraße (St 2057), sowie Obstgarten und landwirtschaftliche Nutzflächen.

Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses. Über die weiteren Verfahrensschritte zur Aufstellung des Bebauungsplanes werden die Öffentlichkeit und die Fachbehörden nach den Vorschriften des Baugesetzbuches jeweils gesondert unterrichtet.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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