In seinen Sitzungen vom 20.04.2010, 15.06.2010 und 29.07.2010 beschloss der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Trifthofstraße II“ bezüglich der bisherigen Ausweisung der Fl.Nr. 1105/20 (Wendehammer) dahingehend zu ändern, dass die Festlegung durch Planzeichen „provisorischer Wendehammer, später Grünfläche“ ersatzlos gestrichen wird.

Zudem wurde beschlossen, dass in dem als Gewerbegebiet festgesetzten Plangebiet künftig, die ausnahmsweise Zulassung von Vergnügungsstätten nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO ausgeschlossen wird. Zu guter letzt wurde für den gesamten Geltungsbereich festgelegt, dass im Baugebiet „A“ die Traufhöhe von bisher 7,50 m auf 10,50 m und im Baugebiet „B“ von bisher 7,50 m auf 8,50 m erhöht werden darf. Die max. Firsthöhe im Baugebiet „A“ wird auf 11,50 m und im Baugebiet „B“ auf 9,20 m begrenzt.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Gebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 25.11.2010 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rat-haus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an