Wie im Amtsblatt der Stadt Weilheim i.OB Nr. 14 vom 21.06.2010 bekannt gegeben, hat der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB in seiner Sitzung am 25.03.2010 beschlossen, den Bebauungsplan „Leprosenweg“ für das Grundstück Fl.Nr. 2755, Leprosenweg 14, nach den Vorschriften des BauGB zu ändern. Nunmehr liegt der konkrete Änderungsplan vor, so dass das Verfahren eingeleitet wird.

Das bereits fünfgeschossige Gebäude der Oberlandschulen soll um ein weiteres Geschoss aufgestockt werden. Die Wandhöhe, gemessen von Oberkannte Gelände am Eingangsbereich bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut bzw. Oberkannte Attika, wird von bisher 17,80 m auf maximal 21,50 m angehoben.

Der Änderungsbereich sowie die zeichnerischen Festsetzungen ergeben sich aus dem beiliegend abgedruckten Plan des Stadtbauamtes, Maßstab 1:1000 vom 24.08.2010.

Das Gebiet bleibt entsprechend der bisherigen Ausweisung im Bebauungsplan als „eingeschränktes Gewerbegebiet“ gemäß §§ 1 und 8 BauNVO festgesetzt. Da es sich um ein bebautes, innerstädtisches Gelände handelt, ist für die vorgesehene Änderung (Aufstockung) keine Umweltprüfung erforderlich. Das Verfahren wird daher nach § 4 a Abs. 2 BauGB durchgeführt. Danach erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) mittels dieser Bekanntmachung und gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Fachbehörden (§ 4 Abs. 1 BauGB). Die Frist zur Abgabe etwaiger Stellungnahmen wird auf 25.11.2010 festgelegt.

Der Planentwurf und die Begründung können während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 201 oder 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird der Änderungsplan selbstverständlich erläutert. Die weiteren Verfahrensschritte werden zu gegebener Zeit ebenfalls im Amtsblatt bekannt gegeben.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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