Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Stadtbücherei Weilheim i.OB

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Stadtbücherei Weilheim i.OB wird wie folgt geändert:

§ 2 Abs. 1 der Satzung erhält folgende Fassung:

„(1) Für die Benutzung der Stadtbücherei wird eine pauschale Jahresgebühr in Höhe von € 20,00 erhoben. Bei Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden unter 21 Jahren werden Benutzungsgebühren nicht erhoben.“

§ 2 - Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. Januar 2011 in Kraft.

Stadt Weilheim i.OB, den 01.10.2010

Markus Loth
1. Bürgermeister