Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 24.06.2010 die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Dorfgebiet Unterhausen“ gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll auf die Grundstücke Fl.Nr. 14-Tf. und 18, Gemarkung Unterhausen erweitert werden. Das Verfahren wurde entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches mit der frühzeitigen Trägerbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) eingeleitet.

Der Stadtrat befasste sich in seiner Sitzung am 21.10.2010 mit den vorgebrachten Einwendungen und billigte den Bebauungsplan samt Begründung und Umweltbericht mit der Maßgabe der Einarbeitung der sich ergebenden Ergänzungen. Der geänderte Bebauungsplan, die Begründung und der Umweltbericht werden zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Sie können in der Zeit vom 27.12.2010 bis 01.02.2011 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:

  • umweltbezogene Stellungnahme vom Landratsamt Weilheim-Schongau

Während der Auslegungsfrist können von jedermann erneut Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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