HAUSHALTSSATZUNG

der Stadt Weilheim i.OB (Landkreis Weilheim-Schongau) für das Haushaltsjahr 2011

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO -, erlässt die Stadt Weillheim i. OB folgende Haushaltssatzung:

§ 1

(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit  30.994.000 EUR und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.492.600 EUR ab.

(2) Der Wirtschaftsplan für das Städt. Bürgerheim Weilheim i.OB (Städt. Altenheim – Heimbereich und Betreutes Wohnen) wird im Erfolgsplan bei den Erträgen und bei den Aufwendungen auf 5.932.600 EUR und im Vermögensplan bei den Einnahmen und Ausgaben auf 600.900 EUR festgesetzt.

§ 2

(1) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

(2) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan des Städt. Bürgerheimes werden nicht festgesetzt.

§ 3

(1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

(2) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Städt. Bürgerheimes werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 340 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 360 v.H.

2. Gewerbesteuer 330 v.H.

§ 5

(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltplan wird auf 3.500.000 EUR festgesetzt.

(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Städt. Bürgerheimes wird auf 500.000 EUR festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt am 01.Januar 2011 in Kraft.

Stadt Weilheim i.OB, 20.01.2011

Markus Loth
Erster Bürgermeister