Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 29.07.2010 die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Sondergebiet „Gut Dietlhofen“ gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

Vom Geltungsbereich erfasst sind die im beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadtbauamtes vom 30.08.2010 (M 1:2000) schwarz umrandet dargestellten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen Fl. Nr. 736 und 752 (Teilfläche), Gemarkung Unterhausen.

Die Grundstücke sollen künftig als sonstiges Sondergebiet gemäß §11 Abs. 2 BauNVO für „Gut Dietlhofen“ dargestellt werden. Die Art der Nutzung definiert sich aus landwirtschaftlicher Nutzung, Wohnnutzung, kirchliche Nutzung, Gästezimmern mit dazugehörigen Versorgungseinrichtungen, Räumen für Bildung und geistliche Arbeit, Räumen für die Verwaltung des Gutes, eine Aqua-Physio-Praxis, Abstell- und Lagerräume sowie Parkdeck und Parkplätze.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB erfolgt hiermit die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses zu diesem Bauleitplan.

Über die weiteren Verfahrensschritte zur Durchführung dieser Flächennutzungsplan-Änderung werden die Öffentlichkeit und die Fachbehörden nach den Vorschriften des Baugesetzbuches jeweils gesondert unterrichtet.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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