Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - folgendeSatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der städt. Kindertageseinrichtungen in Weilheim i.OB

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der städt. Kindertageseinrichtungen in Weilheim i.OB wird wie folgt geändert:

1. § 3 Abs. 1 der Satzung erhält folgende Fassung:

"(1) Die monatliche Gebühr für den Besuch der städt. Kindertageseinrichtungen Pfiffikus, Nepomuk und Unterhausener Dorfspatzen beträgt bei Betreuung von Kindern unter 3 Jahren sowie bei Betreuung von Schulkindern im Kindergarten

  • für eine Buchungszeit von zwei bis drei Stunden, 65,00 €

jeweils zuzüglich eines gebuchten Essensbeitrags sowie der Kostenpauschale für Getränke."

2. § 3 Abs. 2 der Satzung erhält folgende Fassung:

"(2) Die monatliche Gebühr für den Besuch der städt. Kindertageseinrichtungen Pfiffikus, Nepomuk und Unterhausener Dorfspatzen beträgt für alle Kinder im Kindergarten

  • für eine Buchungszeit von drei bis vier Stunden, 78,00 €
  • für eine Buchungszeit von vier bis fünf Stunden, 85,00 €
  • für eine Buchungszeit von fünf bis sechs Stunden, 95,00 €
  • für eine Buchungszeit von sechs bis sieben Stunden, 105,00 €
  • für eine Buchungszeit von sieben bis acht Stunden, 115,00 €
  • für eine Buchungszeit von acht bis neun Stunden, 125,00 €
  • für eine Buchungszeit von neun bis zehn Stunden, 135,00 €

jeweils zuzüglich eines gebuchten Essensbeitrags sowie der Kostenpauschale für Getränke.

Es sind jeweils fünf Tage in der Woche zu buchen, wobei an einzelnen Tagen unterschiedliche Buchungszeiten möglich sind. Die monatliche Gebühr errechnet sich in diesem Falle aus dem Durchschnitt der Einzelbuchungen.“

3. § 3 Abs. 3 der Satzung erhält folgende Fassung:

"(3) Die monatliche Gebühr für den Besuch der städt. Kindertageseinrichtungen Pfiffikus, Nepomuk und Unterhausener Dorfspatzen beträgt für alle Kinder in der Kinderkrippe

  • für eine Buchungszeit von zwei bis drei Stunden, 130,00 €
  • für eine Buchungszeit von drei bis vier Stunden, 156,00 €
  • für eine Buchungszeit von vier bis fünf Stunden, 170,00 €
  • für eine Buchungszeit von fünf bis sechs Stunden, 190,00 €
  • für eine Buchungszeit von sechs bis sieben Stunden, 210,00 €
  • für eine Buchungszeit von sieben bis acht Stunden, 230,00 €
  • für eine Buchungszeit von acht bis neun Stunden, 250,00 €
  • für eine Buchungszeit von neun bis zehn Stunden, 270,00 €

jeweils zuzüglich eines gebuchten Essensbeitrags sowie der Kostenpauschale für Getränke.“

§ 2 - Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. September 2011 in Kraft.

Stadt Weilheim i.OB,25.02.2011

Markus Loth
1. Bürgermeister

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