Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 20.05.2010 die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet Sondergebiet „Gmünder-Anwesen“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Planung bezieht sich auf die Grundstücke Fl.Nr. 1430, 1431/2, 1410/6-Teilfläche und 1429-Teilfläche, alle Gemarkung Weilheim i.OB, Ettinger Straße 62, an der B2, südlich der Butterbergalm gelegen. Der Änderungs- bzw. Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt Nr. 15 am 05.07.2010 bereits bekannt gemacht. Bezüglich des Geltungsbereiches wird auf den beiliegenden Plan-Entwurf (ohne Maßstab) verwiesen.

Die bisher als „landwirtschaftliche Nutzflächen“ dargestellten Bereiche sollen künftig als sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO für „kirchliche und soziale Zwecke mit den erforderlichen Nebenanlagen“ ausgewiesen werden. Zugelassen werden künftig Wohnnutzung im bestehenden Wohnhaus, Küche, Gemeinschaftsraum, sechs Schlafräume, Mehrzweckraum, Sanitäranlagen für bis zu 20 Personen und ein Gebetsraum. Die Freiflächen sind als Obstgarten, Streuobstwiese und Laubwald (wie Bestand) vorgesehen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Planung der Öffentlichkeit möglichst frühzeitig vorzustellen. Auf Grund der Außenbereichslage und des damit unbestimmten Kreises möglicher betroffener Bürger wird von einem Vorstellungstermin abgesehen. Die vollständigen Planunterlagen liegen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 201 oder 202 bis zum 17.06.2011 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes für Jedermann zur Einsicht aus. Zusätzlich dazu können die Unterlagen auch unter www.weilheim.de eingesehen werden bzw. stehen zum Download bereit. Die Sachbearbeiter des Stadtbauamtes geben hierzu selbstverständlich Auskunft.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister