Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund Art. 23 Satz 1, Art. 86 Nr. 2 und Art. 89 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung der Stadtwerke Weilheim i.OB

§ 1

Die Unternehmenssatzung wird wie folgt geändert:

§ 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„(1) Aufgabe des Kommunalunternehmens ist die

a) Versorgung des Stadtgebietes mit Wasser,
b) Beseitigung des Abwassers im Stadtgebiet,
c) Betrieb der öffentlichen Tiefgarage „Altstadt-Center“,
d) Vermögensverwaltung von Immobilien, Mobilien u. ä.,
e) städtische Reinigungs-, Räum- und Streupflicht,
f) Verkehrssicherung, der Unterhalt sowie die Pflege der städtischen Grünanlagen, Spiel- und Sportplätze,
g) Übernahme sonstiger, üblicher Bauhofleistungen (sonstige, übliche Bauhof-leistungen werden durch das Kommunalunternehmen im Rahmen der personellen und technischen Kapazitäten für die Stadt Weilheim i.OB erbracht. Das Kommunal-unternehmen fungiert insoweit als Erfüllungsgehilfe);
h) Energieerzeugung und -versorgung sowie Wärmeerzeugung und -versorgung im Stadtgebiet Weilheim i.OB.

Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen im Rahmen der Gesetze an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient.“

§ 2 - Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.05.2011 in Kraft.

Stadt Weilheim i. OB, den 15.04.2011

Markus Loth
1. Bürgermeister