Die Schulverbandsversammlung des Mittelschulverbandes Weilheim i.OB (nachstehend stets Schulverbandsversammlung genannt) erlässt aufgrund Art. 9 Abs. 9 des Bayerischen Schul-finanzierungsgesetzes (BaySchFG) i.V.m. Art. 18, Art. 19, Art. 29, Art. 30 Abs. 2 und Art. 26 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) sowie Art. 20 a der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende mit Schreiben des Landratsamtes Weilheim-Schongau vom 05.04.2011, Az. 2050.02, genehmigte Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen der Verfassung des Schulverbands (Verbandssatzung)

§ 1

Die Satzung zur Regelung von Fragen der Verfassung des Schulverbands (Verbandssatzung) in der Fassung der zweiten Änderungssatzung vom 21.06.2010 wird wie folgt geändert:

§ 1 Abs. 1 der Satzung erhält folgende Fassung:

㤠1 - Name und Sitz des Schulverbands

(1) Der Schulverband führt folgenden Namen:

Mittelschulverband Weilheim i.OB.“

§ 2 - Inkrafttreten

Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Weilheim i.OB, 07.04.2011
Mittelschulverband Weilheim i.OB

Markus Loth
Schulverbandsvorsitzender

Anmerkung:

Diese Satzung wurde vom Landratsamt Weilheim-Schongau gem. Art. 21 Abs. 1 KommZG im Amtsblatt des Landratsamtes Nr. 08/2011 vom 15.04.2011 amtlich bekannt gemacht. Sie trat daher am 27.04.2011 in Kraft.

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