Der Schulverband Wielenbach hat in seiner Sitzung am 17.02.2011 die erste Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2011 beschlossen.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wurde dem Landratsamt Weilheim-Schongau zur rechtsaufsichtlichen Würdigung vorgelegt. Eine Genehmigung war nicht erforderlich, da die Nachtragshaushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile enthält. Mit Schreiben vom 15.04.2011 wurde die Nachtraushaushaltsatzung nach Prüfung durch das Landratsamt Weilheim-Schongau ohne Beanstandungen zurückgegeben.

Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte durch Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 9 vom 02.05.2011 des Landratsamtes Weilheim-Schongau. Darüber hinaus wird durch die Verbandsgemeinden Wielenbach, Weilheim und Bernried auf die vorgenannte Veröffentlichung in ortsüblicher Weise hingewiesen.

Die Auslegung der Haushaltssatzung samt Anlagen im Rathaus der Gemeinde Wielenbach (Kämmerei) erfolgt ab dem Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt des Landratssamtes Weilheim-Schongau eine Woche lang und darüber hinaus während des ganzen Jahres.

Stadt Weilheim i.OB, 02.05.2011

Markus Loth
1.Bürgermeister

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