Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 24.02.2011 die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Sondergebiet „Am Eselsberg“ gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen. Die Bekanntmachung der Änderungsabsicht mit Veröffentlichung des Geltungsbereiches erfolgte im Amtsblatt Nr. 7 am 05.04.2011.

Das Verfahren wurde entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches mit der frühzeitigen Trägerbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) eingeleitet.

Der Stadtrat befasste sich in seiner Sitzung am 13.07.2011 mit den vorgebrachten Einwendungen und billigte den Änderungsplan zum Flächennutzungsplan samt Begründung mit der Maßgabe der Einarbeitung der sich ergebenden Ergänzungen. Der geänderte Flächennutzungsplan und die Begründung werden zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Sie können in der Zeit vom 16.08.2011 mit 16.09.2011 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden. Es liegen keine umweltbezogenen Informationen oder Stellungnahmen vor, da es sich um ein bereits gebautes, innerstädtisches Gebiet handelt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister