In seiner Sitzung am 09.11.2010 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Am Eselsberg“ zur Zulassung eines Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfts auf Fl.Nr. 2838/20 und 2838/27, Narbonner Ring 2, zu ändern.

Gleichzeitig wurde beschlossen, den Flächennutzungsplan zur Festlegung eines Sondergebiets für großflächigen Einzelhandel zu ändern. In diesem Verfahren wurden bereits die Fachbehörden und die Öffentlichkeit beteiligt. Der Bauausschuss hat nun in seiner Sitzung am 05.07.2011 einem konkreten Änderungsplan zugestimmt, so dass das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Am Eselsberg“ eingeleitet werden kann.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet, der benachbarten Gebäude sowie der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 23.09.2011 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder über www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an