In seiner Sitzung am 25.03.2010 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i. OB für das Gebiet „Marienplatz/ Kirchplatz/ Ledererstraße/ Kipfingergasse“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt Nr. 8 am 06.04.2010. Mit Beschluss vom 24.03.2011 wurde der Geltungsbereich um die Grundstücke Fl.Nr. 195 und 196 erweitert. Der Geltungsbereich umfasst damit die Grundstücke Fl.Nr. 183-Teilfläche, 195, 196, 197, 198, 198/2, 199, 201, 202, 203, 205, 206, 207, 207/2, 208, 209 und 210, Gem. Weilheim i.OB, wie im beiliegend abgedruckten Lageplan schwarz umrandet dargestellt.

Die Flächen werden als „Besonderes Wohngebiet“ gemäß § 4a BauNVO festgesetzt. Beim Plangebiet handelt es sich um einen bebauten, innerstädtischen Bereich, der im Rahmen der Bauleitplanung weiter entwickelt werden soll. Es handelt sich daher um eine Maßnahme der Innenentwicklung, so dass der Bebauungsplan nach den beschleunigten Verfahrensvorschriften des § 13a BauGB aufgestellt wird.

Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird hiermit bekannt gegeben, dass der Bebauungsplan im bescheunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) nach den Vorschriften des § 13 BauGB aufgestellt werden soll und sich die Öffentlichkeit im Rathaus, Stadtbauamt, 2. Stock, Zimmer Nr. 201 oder 202, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann und ihr im weiteren Verfahren im Rahmen einer öffentlichen Planauslegung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Auf die im anschließenden Verfahren erfolgenden Bekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Weilheim i.OB ist diesbezüglich zu achten. Gleichzeitig mit der Beteiligung der Fachbehörden kann zur Planung bis 30.09.2011 Stellung genommen werden.

Stadt Weilheim i. OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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