In seiner Sitzung am 29.09.2011 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, die Ortsabrundungssatzung „Südlich der Kirchstraße“ in Marnbach zur Zulassung eines weiteren Wohngebäudes innerhalb des bestehenden Geltungsbereiches auf einer Teilfläche der Fl.Nr. 965, Gemarkung Deutenhausen, zu ändern.

Für das Änderungsverfahren sind nach § 34 Abs. 5 BauGB die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB anzuwenden. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Außerdem wird durch den Neubau kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 30.11.2011 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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