Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 25.03.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Marienplatz/ Kirchplatz/ Ledererstraße/ Kipfingergasse“ gemäß § 2 Abs. 1 und § 13 a BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde bereits im Amtsblatt Nr. 8 am 06.04.2010 bekannt gegeben. Das Verfahren wurde entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches mit der Trägerbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) eingeleitet. Nach § 13 a BauGB wurde von einem Umweltbericht abgesehen, da es sich um eine bebaute innerstädtische Fläche handelt.

Der Stadtrat befasste sich in seiner Sitzung am 26.10.2011 mit den vorgebrachten Einwendungen und billigte den Bebauungsplan samt Begründung mit der Maßgabe der Einarbeitung der sich ergebenden Ergänzungen. Der geänderte Bebauungsplan und die Begründung werden zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Sie können in der Zeit vom 19.12.2011 bis 31.01.2012 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden. Nachdem das Verfahren nach den vereinfachten Vorschriften der §§ 13 und 13a BauGB durchgeführt wird, konnte von einer Umweltprüfung abgesehen werden. Es liegen daher keine umweltrelevanten Stellungnahmen vor.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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