Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 29.07.2010 die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Sondergebiet „Gut Dietlhofen“ gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

Dies wurde bereits im Amtsblatt Nr. 03 am 05.02.2011 bekannt gegeben. Zwischenzeitlich liegt die konkrete Planung vor, aus der sich eine geringfügige Änderung des Geltungsbereiches für das künftige Sondergebiet ergibt. Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat sich in seiner Sitzung am 26.10.2011 mit dieser Korrektur befasst und den neuen Geltungsbereich für die Grundstücke Fl.Nr. 736-Teilfläche und 752-Teilfläche, Gemarkung Unterhausen entsprechend dem beiliegend abgedruckten Lageplan vom 08.08.2011 beschlossen.

Die Grundstücke sollen künftig als sonstiges Sondergebiet gemäß §11 Abs. 2 BauNVO für „Gut Dietlhofen“ dargestellt werden. Die Art der Nutzung definiert sich aus landwirtschaftlicher Nutzung, Wohnnutzung, kirchliche Nutzung, Gästezimmern mit dazugehörigen Versorgungseinrichtungen, Räumen für Bildung und geistliche Arbeit, Räumen für die Verwaltung des Gutes, eine Aqua-Physio-Praxis, Abstell- und Lagerräume sowie Parkdeck und Parkplätze.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB erfolgt hiermit die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses zu diesem Bauleitplan. Der Änderungsplan samt Begründung und Umweltbericht wird den Fachbehörden in Kürze zur Stellungnahme zugeleitet. Die Öffentlichkeit wird hiermit am Verfahren beteiligt. Die Planunterlagen können beim Stadtbauamt, Rathaus, Zimmer 202 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von Jedermann eingesehen werden und stehen unter www.weilheim.de zum download bereit. Anregungen und Stellungnahmen zur Planung können jederzeit vorgebracht werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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