In seinen Sitzungen am 29.09.2011 und 26.10.2011 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Andreas-Schmidtner-Straße/Benedikt-Höck-Weg“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.

Vom Geltungsbereich werden nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 26.10.2011 folgende Grundstücke erfasst:

Fl.Nrn. 2836-Teilfläche, 2862/5, 2862/8-Teilfläche, 2862/15 und 2863/1-Teilfläche, Gemarkung Weilheim.

Das Gebiet wird entsprechend der Ausweisung in der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes als Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO festgesetzt. Beim Plangebiet handelt es sich um einen früher bebauten und derzeit brach liegenden, innerstädtischen Bereich, der im Rahmen der Bauleitplanung weiter entwickelt werden soll. Es handelt sich daher um eine Maßnahme der Innenentwicklung, so dass der Bebauungsplan nach den beschleunigten Verfahrensvorschriften des § 13a BauGB aufgestellt wird.

Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird hiermit bekannt gegeben, dass

  1. der Bebauungsplan im bescheunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) nach den Vorschriften des § 13 BauGB aufgestellt werden soll und
  2. sich die Öffentlichkeit im Rathaus, Stadtbauamt, 2. Stock, Zimmer Nr. 201 oder 202, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann und ihr im weiteren Verfahren im Rahmen einer öffentlichen Planauslegung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Auf die im anschließenden Verfahren erfolgenden Bekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Weilheim i.OB ist diesbezüglich zu achten.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis 03.02.2012 gegeben. Der Entwurf des Bebauungsplanes samt Begründung kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 201 oder 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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