Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes - KAG - folgende

Satzung

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der städt. Kindertageseinrichtungen in Weilheim i.OB.

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der städt. Kindertageseinrichtungen in Weilheim i.OB wird wie folgt geändert:

  1. § 3 Abs. 1 der Satzung erhält folgende Fassung:

    "(1) Die monatliche Gebühr für den Besuch der städt. Kindertageseinrichtungen Pfiffikus, Nepomuk und Unterhausen beträgt bei Betreuung von Kindern unter 3 Jahren sowie bei Betreuung von Schulkindern im Kindergarten

    - für eine Buchungszeit von zwei bis drei Stunden 67,00 €

    jeweils zuzüglich eines gebuchten Essensbeitrags sowie der Kostenpauschale für Getränke."

  2. § 3 Abs. 2 der Satzung erhält folgende Fassung:

    "(2) Die monatliche Gebühr für den Besuch der städt. Kindertageseinrichtungen Pfiffikus, Nepomuk und Unterhausen beträgt für alle Kinder im Kindergarten

    - für eine Buchungszeit von drei bis vier Stunden 80,00 €

    - für eine Buchungszeit von vier bis fünf Stunden 87,00 €

    - für eine Buchungszeit von fünf bis sechs Stunden 97,00 €

    - für eine Buchungszeit von sechs bis sieben Stunden 107,00 €

    - für eine Buchungszeit von sieben bis acht Stunden 117,00 €

    - für eine Buchungszeit von acht bis neun Stunden 127,00 €

    - für eine Buchungszeit von neun bis zehn Stunden 137,00 €

    jeweils zuzüglich eines gebuchten Essensbeitrags sowie der Kostenpauschale für Getränke.

    Es sind jeweils fünf Tage in der Woche zu buchen, wobei an einzelnen Tagen unterschiedliche Buchungszeiten möglich sind. Die monatliche Gebühr errechnet sich in diesem Falle aus dem Durchschnitt der Einzelbuchungen.“

  3. § 3 Abs. 3 der Satzung erhält folgende Fassung

    "(3) Die monatliche Gebühr für den Besuch der städt. Kindertageseinrichtungen Pfiffikus, Nepomuk und Unterhausen beträgt für alle Kinder in der Kinderkrippe

    - für eine Buchungszeit von zwei bis drei Stunden 134,00 €

    - für eine Buchungszeit von drei bis vier Stunden 160,00 €

    - für eine Buchungszeit von vier bis fünf Stunden 174,00 €

    - für eine Buchungszeit von fünf bis sechs Stunden 194,00 €

    - für eine Buchungszeit von sechs bis sieben Stunden 214,00 €

    - für eine Buchungszeit von sieben bis acht Stunden 234,00 €

    - für eine Buchungszeit von acht bis neun Stunden 254,00 €

    - für eine Buchungszeit von neun bis zehn Stunden 274,00 €

    jeweils zuzüglich eines gebuchten Essensbeitrags sowie der Kostenpauschale für Getränke.“

§ 2 - Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. September 2012 in Kraft.

Stadt Weilheim i.OB, den 01.03.2012

Markus Loth
1. Bürgermeister