In seiner Sitzung am 14.02.2012 beschloss der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Mittlerer Graben/ Pütrichstraße/ Krumpperstraße/ Schöffelhuberstraße“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern.

Die Änderung betrifft eine geringfügige Verschiebung der Baugrenzen bezüglich der zwischen den Gebäuden zu liegenden Tiefgarage, die Höhenlage der Gebäude sowie die Zulassung weiterer Dachaufbauten für die Grundstücke Fl.Nr. 798/3 und 798/4, Schöffelhuberstraße 6 und 8, wie sie dem beiliegend abgeduckten Lageplan zu entnehmen ist.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Beknntmachung des Änderungsbeschlusses.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 09.05.2012 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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