Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 29.02.2012 die 1. Änderung des überarbeiteten Flächennutzungsplanes für das Mischgebiet „Andreas-Schmidtner-Straße/ Benedikt-Höck-Weg“ gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bauleitplanes wurde bereits im Amtsblatt Nr. 05 am 05.03.2012 bekannt gegeben. Die frühere Gemeinbedarfsfläche für Post und Telekom wird entsprechend der Umgebung in ein Mischgebiet geändert. Das Verfahren wurde entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches mit der frühzeitigen Trägerbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) eingeleitet. Einwendungen oder Anregungen wurden zu dieser letztlich redaktionellen Änderungsabsicht nicht vorgebracht.

Der Stadtrat befasste sich in seiner Sitzung am 26.04.2012 mit dieser Änderung und billigte den neuen Bauleitplan samt Begründung. Eine Umweltprüfung war für diesen Bereich nicht notwendig. Der geänderte Flächennutzungsplan und die Begründung werden zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Sie können in der Zeit vom 14.05.2012 mit 18.06.2012 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden. Die Unterlagen sind auch unter www.weilheim.de abrufbar. Es liegen keine umweltbezogenen Informationen zu dieser Planung vor.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister