In seiner Sitzung am 18.05.2011 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Gewerbegebiet Holzhofring“ einen Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB BauGB aufzustellen.

Vom Geltungsbereich werden nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 10.05.2011 folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen erfasst: Fl.Nrn. 1012, 1022/3, 1024/2-Teilfläche und 1024-Teilfläche, Gemarkung Weilheim. Das Gebiet wird entsprechend der Festlegung im Flächennutzungsplan für die Grundstücke Fl.Nr. 1012, 1024-Teilfläche und 1024/2-Teilfläche als „Gewerbegebiet“ gemäß § 8 BauNVO und für das Grundstück Fl.Nr. 1022/3 als „Mischgebiet“ gemäß § 6 BauNVO ausgewiesen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses. Da es sich um ein bebautes, innerstädtisches Gelände handelt und keine umfangreiche Umweltprüfung erforderlich sein wird, wird das Verfahren nach § 4 a Abs. 2 BauGB durchgeführt. Danach erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Fachbehörden (dem sog. Scoping nach § 4 Abs. 1 BauGB). Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 31.08.2012 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Bauleitplanung zugestimmt wird. Der Planentwurf kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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