Die Stadt Weilheim i.OB erlässt auf Grund der §§ 14 Abs. 1, 16 und 17 Abs. 2 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bek. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i.d.F. der Bek. vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2007 (GVBl. S. 958) folgende in der Sitzung des Stadtrates am 21.03.2013 beschlossene

SATZUNG

zur nochmaligen Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über eine Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet „Sondergebiet Branca-Grundstück und Toteismulden“, ganz oder teilweise die Grundstücke Fl.Nr. 2727/1, 2733/4, 2737, 2737/23, 2735, 2751, 2753/2, 2771, 2772, 2774, 2777/3, 2828/1, 2828/2, 2828/7 und 2828/8, Gemarkung Weilheim i.OB umfassend. Die Lage der Grundstücke ergibt sich aus dem umseitig abgedruckten Lageplan des Stadtbauamtes vom 28.04.2010 im Maßstab 1:2500.

§ 1 Verlängerung der Veränderungssperre

1) Die Geltungsdauer der mit Satzung vom 30.04.2010, bekannt gemacht am 03.05.2010, erlassenen und mit Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre vom 30.04.2012, bekannt gemacht am 20.04.2012, verlängerten Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes „Sondergebiet Branca-Grundstück und Toteismulden“ wird um ein weiteres Jahr verlängert. 

2) Die Jahresfrist beginnt mit Ablauf der bisherigen Veränderungssperre zu laufen.

§ 2 In- und Außerkrafttreten

1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

2) Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich ein Bebauungsplan in Kraft tritt, spätestens jedoch ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten.

Stadt Weilheim i.OB, 22.03.2013

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
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Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an