In seiner Sitzung am 21.03.2013 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Stadtwerke – Deutenhausener Feld“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.

Vom Geltungsbereich werden nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 12.03.2013 folgende Grundstücke erfasst: Fl.Nrn. 2103-Teilfläche, 2104, und 2106/1-Teilfläche Gemarkung Weilheim i.OB sowie, 446-Teilfläche, 448-Teilfläche und 497 Gemarkung Deutenhausen. Das Gebiet wird entsprechend der Ausweisung in der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes als Gemeinbedarfsfläche für „Öffentliche Verwaltung und Betriebshofgebäude“ festgesetzt. Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Eine erste Absprache der Planung mit betroffenen Fachbehörden im sog. „Scoping-Verfahren“ fand bereits im Herbst 2012 statt. Nun erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Fachbehörden. Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 10.05.2013 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Bauleitplanung zugestimmt wird. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Planung der Öffentlichkeit möglichst frühzeitig vorzustellen. Hierzu findet am Montag, 15.04.2013, 18.00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Anhörung statt bei der die Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes im Einzelnen erläutert werden. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen. Der Planentwurf kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, und unter www.weilheim.de eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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