In seiner öffentlichen Sitzung am 27.06.2013 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Am Gögerl“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen.

Die Flächen sind im Flächennutzungsplan bereits als künftige Wohnbauflächen dargestellt. Zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung besteht das Erfordernis, hierfür einen Bebauungsplan zu erlassen (§ 1 Abs. 1 und 3 BauGB). Vom Geltungsbereich werden die im beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadtbauamtes vom 12.06.2013 schwarz umrandet dargestellten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen, Fl.Nrn. 1609/2, 1610/0, 1610/5, 1611/0, 1612/1, 1613/0, 1614/0, 1614/1, 1556/0 sowie eine Teilfläche aus 1558/0, Gem. Weilheim, erfasst.

Der Bebauungsplan wird entsprechend dem gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Weilheim i.OB als „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt. Er erhält die Bezeichnung „Am Gögerl“. Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan. Über die weiteren Verfahrensschritte zur Durchführung des Aufstellungsverfahrens werden die Öffentlichkeit und die Fachbehörden nach den Vorschriften des BauGB jeweils gesondert unterrichtet.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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