Der Wahlleiter der Stadt Weilheim i.OB
BEKANNTMACHUNG
der Sitzung des Wahlausschusses zur Prüfung der Wahlvorschläge
für die Wahl des ersten Bürgermeisters und des Stadtrats am 16. März 2014.
Die Sitzung des Wahlausschusses gemäß Art. 32 Abs. 2 Satz 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes zur Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge findet
am Dienstag, 04. Februar 2014, um 16.00 Uhr
im Rathaus, großer Sitzungssaal im Dachgeschoss (3. Stock) statt.
Der Zutritt zu dieser Sitzung ist jedermann gestattet (Art. 17 Abs. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes). Der Wahlausschuss kann jedoch die Öffentlichkeit ausschließen, soweit Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner dies notwendig machen. Falls eine weitere Sitzung erforderlich wird, wird diese rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht.
Weilheim i.OB, 24.01.2014
gez. Andreas Wunder
(Stadtwahlleiter)